Fatwā von Imām al-Kawtharī: Das Urteil über den Versuch der Trennung des Dīn vom Staat

Imām Muhammad Zāhid al-Kawtharī al-Ḥanafī (gest. 1371 هـ) sagte über den großen Kufr des Laizismus und Säkularismus (Istibdāl):

Das Urteil über den Versuch der Trennung des Dīn vom Staat
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Der Lob sei Allāh, dem Herrn der Welten. Allāhs Segen und Frieden seien auf unserem Sayyid Muḥammad, auf seiner Familie und all seinen Gefährten. Nun denn: Es ist eine Erbittung für ein Rechtsgutachten (das Erbitten einer Fatwā impliziert keine Unwissenheit oder Zweifel. Es war bereits vor Kawthari eine Praxis eine Fatwā eines anderen Gelehrten als zusätzliche Bestätigung und Bekräftigung einzuholen) von einigen angesehenen Gelehrten in Aleppo (ash-Shahbāʾ) eingegangen, in der man mich nach dem Urteil des Gesetzes Allāhs über einen Muslim (d.h. jemanden, der zuvor Muslim war) fragt, der in einem islāmischen Land, das historisch im Islām war, von seiner Regierung verlangt, den Text „der offizielle Dīn des Staates ist der Islām“, aus der Verfassung jener Regierung zu entfernen, um die von Menschen gemachten, säkularen Gesetze an die Stelle des Gesetzes Allāhs (gesetzlich) zu setzen (Istibdāl)? Und man fragte mich darin auch nach dem Urteil der edlen Sharīʿa bezüglich eines Muslims (d.h. jemand, der zuvor Muslim war), der durch sein Schweigen gegenüber der Unterstützung der Wahrheit in dieser Katastrophe und in dieser drohenden Gefahr eine Ursache zur Verschlimmerung jenes Übels ist?

Ich sage also, Hilfe suchend bei Allāh, erhaben Seine Macht: Wahrlich, dies ist die schlimmste der Katastrophen und das gewaltigste der Unglücke, vor dessen Entsetzen das Herzen jedes Gläubigen, der aufrichtig im Īmān ist, dahinschmilzt, und insbesondere in Orten wie Shām, die eine ruhmreiche Vergangenheit im Dienste des Islāms haben.. So wenn der Muslim nach dergleichen im Zustand geistiger Gesundheit verlangt, wird das Urteil der Abtrünnigkeit (er ist ein Kāfir) auf ihn angewandt, in einem Land, in dem die Gesetze des Islāms rechtskräftig sind (Dār al-Islām). Und in einem anderen (Land; Dār al-Kufr) wird dieser Fordernde vollständig gemieden (boykottiert). So wird nicht (mit ihm) gesprochen, noch wird grundsätzlich in (irgend)einer Angelegenheit (mit ihm) umgegangen, bis ihm sich die Erde trotz ihrer Weite verengt und er bereut und sich (Allāh) reumütig zuwendet. Und die Texte des Qurʾān und der Sunna haben (bereits) bewiesen, dass der Dīn des Islāms umfassend für die beiden Sektionen, die Dunyā und die Ākhira, ist und für ihre Urteile ein klarer Leitfaden – ohne (jeglichen) Zweifel daran. So ist der Versuch der Trennung des Dīn vom Staat schreiender (offenkundig klarer) Kufr, widersprechend zur Erhöhung des Wortes Allāhs und in seinem Kern Feindseligkeit, gerichtet gegen den Islāmischen Dīn. Und diese Forderung von diesem Fordernden stellt eine Bestätigung seiner Abtrennung und Loslösung dar – so bindet es ihn durch seine eigene Bestätigung. So betrachten wir ihn als ein abgetrenntes Glied vom Körper der Gemeinschaft der Muslime und eine von der ʿAqīda der Leute des Islāms abgetrennte Person (Kāfir). Daher ist seine Eheschließung nicht gültig und sein geschlachtetes (Fleisch) nicht Ḥalāl, denn er ist weder von den Muslimen noch von den Leuten der Schrift (Ahl al-Kitāb).

Und der große Wahrhaftige (Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq) – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – betrachtete bereits diejenigen, die das Urteil der Erhebung der Zakāh von den Urteilen, welche durch die Regierung durchgesetzt werden, zu trennen versuchten, auf dem Weg der Abtrünnigkeit. Bis dass er sie gemäß der Behandlung der Murtaddīn behandelte – nämlich Gefangennahme und Tötung.

(Die Verweigerer der Zakāh der Ḥurūb ar-Ridda wurden, wie Imām Abū Sulaymān al-Khaṭṭābī (gest. 388 هـ) und Imām Ibn Ḥajar al-ʿAsqalānī (gest. 852 هـ) erwähnten, vor der Ḥujja durch ihren falschen Taʾwīl entschuldigt. Wie Imām al-Khaṭṭābī sagte, aufgrund der Nähe zu der Zeit, in der sich die Rechtsurteile der Sharīʿa noch durch Offenbarung änderten, und dadurch, dass das Volk unwissend über den Fiqh und neu im Islām war.

Imām al-Khaṭṭābī erwähnte jedoch, dass, wer in seiner Zeit dies tut, nach dem Konsens der Muslime ein Kāfir ist. Die Entschuldigung durch Unwissenheit ist außerdem absolut unübertragbar auf Angelegenheiten der Grundlagen des Dīn (Aṣl ad-Dīn), wie den großen Shirk.

Wie Imām al-Khaṭṭābī sagte, waren die Verweigerer der Zakāh vor der Ḥujja von den Ahl al-Baghī. Ihnen wurde der Name der Ridda allerdings gegeben, weil sie einige der Rechte, wie die Zakāh, welche die Murtaddūn verweigerten, ebenfalls verweigerten. Dies deshalb, weil der Begriff der Ridda sprachlich jeden bezeichnet, der sich von einer Sache abwendet, zu der er zuvor zugeneigt war. Bei ihnen war ihre Abwendung also vom Gehorsam, wie al-Khaṭṭābī erwähnte.)

Und die Ṣaḥāba – Allāhs Wohlgefallen sei auf ihnen allen – einigten sich (Konsens) hinsichtlich seiner Zustimmung, nachdem einige von ihnen gezögert hatten, nach einigem Zögern.

(Das Zögern von ʿUmar – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – war nicht auf eine Entschuldigung oder Legitimation ihres Zustandes zurückzuführen. Vielmehr hat er sich auf den Ḥadīth berufen, in dem die Unverletzbarkeit von Leben und Vermögen an den Tauhīd geknüpft wurde. Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq entgegnete aber, dass die Unverletzbarkeit von Leben und Vermögen von der Erfüllung der Bedingungen abhängig ist und dass die Zakāh ein Recht am Vermögen des Dieners ist. Daraufhin folgte ʿUmar der Erklärung von Abū Bakr und schloss sich seiner Handlung an.)

Danach weitete Allāh seine Brust für das, wofür er die Brust von Abū Bakr – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – geweitet hatte. Allāh, der Erhabene, sagt: «Und Wir haben keinen Gesandten gesandt, außer dass ihm – mit Allāhs Erlaubnis – gehorcht werde. Und wenn sie, wo sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kämen und dann Allāh um Vergebung bäten, und der Gesandte für sie um Vergebung bäte, würden sie wahrlich Allāh Reue-Annehmend und Barmherzig finden.» [4:64] «Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.» [4:65].

So ist derjenige, der nicht zufrieden ist mit der Rechtsprechung des Islāms, außerhalb der ʿAqīda des Islāms, getrennt von der Gemeinschaft der Muslime (er ist ein Kāfir). Und Er – Erhaben Seine Majestät – sagt: «Glaubt ihr denn an einen Teil des Buches und verleugnet einen anderen? Wer von euch jenes tut, dessen Lohn ist nur Schande im Leben der Dunyā. Und am Tag der Auferstehung werden sie der schwersten Strafe zugeführt werden. Und Allāh ist nicht unachtsam dessen, was ihr tut.» [2:85]. So ist der Kufr an einem Teil des Buches (des Qurʾān) Kufr gegenüber allem – herausführend aus der Religion. Wir suchen Zuflucht bei Allāh vor dem Abirren nach der Rechtleitung (sinng.). Und ʿAlī (bin Abī Ṭālib) – möge Allāh sein Gesicht ehren – sagte: „Die Menschen verlassen nichts von der Angelegenheit ihres Dīn zur Erlangung eines Interesses ihrer Dunyā, außer dass Allāh über sie eröffnet, was schädlicher ist als dieses“.

Und was den Schweigenden unter den Leuten der Angelegenheit (den Verantwortlichen und Einflussreichen) hinsichtlich der Unterstützung der Wahrheit (wie) bei jener Katastrophe betrifft, so ist er ein stummer Satan (Shayṭān), ein Nachschub für die Leute der Abtrünnigkeit.

Und das Bringen einer Ausrede einiger von ihnen durch die Rechte der Minderheiten von den Leuten der Schrift (Ahl al-Kitāb) in jenem weist hin auf das Ausmaß der Unwissenheit dieser sich Herausredenden bezüglich der Rechte, die der Islām den Leuten des Vertrages (ʿAhd), die ihres Vertrages treu sind, gewährte. Und welche Verfassung ist sorgsamer für die Rechte der religiösen und ethnischen Minderheiten als die Verfassung des edlen Gesetzes (die Sharīʿa), die sagt: «Lasst sie und was sie als Dīn befolgen» und «Für sie ist, was für uns ist, und auf ihnen ist, was auf uns ist» – solange sie den Vertrag nicht verraten. Und der Prophet – Allāhs Segen und Frieden auf ihm – sagte: «Wer einem Dhimmī Unrecht tut, so bin ich sein Gegner am Tag der Auferstehung».

Und die Geschichte hat Berichte mit Buchstaben aus Gold aufgezeichnet, die über das Ausmaß der glänzenden Gerechtigkeit unterrichten, welche die Leute der Dhimma während der Herrschaft des Islāms genossen haben in der Zeit der großen islāmischen Staaten, zusätzlich zu der Zeit der kleinen islamischen Staaten.. Und die Achtsamen verstanden, dass die bedeutenden der Vertreter unter den Abgeordneten der Leute der Schrift (Ahl al-Kitāb) im Osmanischen Parlament mit einer Zunge riefen, sagend: «Wahrlich, wir sind zufrieden mit den Bestimmungen des Islāms hinsichtlich der Vertragsleute mit voller Zufriedenheit. Aber sind wir nicht zufrieden mit dem, was die herrschende Gruppe versucht, uns aus eigenem Ermessen aufzuerlegen». Wie aus den Protokollen der ersten Sitzungen des erwähnten Parlaments während der Debatte der Rechte der Minderheiten in den Anfängen der Verkündung der Osmanischen Verfassung hervorgeht. Und es war eine turbulente juristische Sitzung.

Und der Sharʿī-Aufseher stoppte die Herrscher an den Grenzen der Gerechtigkeit in den islāmischen Staaten. Und einige der Machthaber setzten sich über jene Grenzen zu einigen Zeiten hinweg als persönliche Abweichung. Niemand wird damit befleckt, außer jener Abweichende. Also wird darauf kein allgemeines Urteil aufgebaut. So wann immer der Islām herrschte, herrschte die Gerechtigkeit in den Rechtsbestimmungen, ohne dass irgendjemandem irgendein Unrecht widerfuhr. Und die Bevölkerung ist allesamt gleich hinsichtlich der Erlangung der Gerechtigkeit, ohne Unterschied zwischen dem Muslim und anderen im Bereich der Gerechtigkeit. So ist der Ursprung jener Forderung nichts außer Atheismus im Selbst – enthaltend die Verwerfung aller Religionen.

Und wir hörten nichts wie jenen Hochmut, früher als das Kalifat noch bestand (d. h. als das Osmanische Reich noch bestand und mit der hanafitischen Sharīʿa regiert hat). So ist der Beginn dieser einsickernden Verdorbenheit in die Gemeinschaft das Verschwinden des Kalifats aus der Existenz, ohne Bestreben zu seiner Wiederbelebung von neuem. Obwohl es (die Sharīʿa) das älteste Gesetz ist, das Allāh für die menschliche Gesellschaft vorgeschrieben hat, ohne dass ihm jemals in irgendeiner Zeit eine Aufhebung widerfuhr, sodass das Kalifat für die Dauer der Zeitalter bestehend blieb. Bis eine frevlerische Hand es aus der Existenz entfernte. Sie despektierte die Völker, so gehorchten sie ihr (der Imām benutzte hier die gleiche Wortwahl wie in Sure 43, Vers 54. In diesem Vers wird Firʿawn beschrieben). Bis dass es einige islāmische Staaten (d. h. historisch islāmisch geprägte Staaten) geworden sind, die miteinander wetteifern um das Werben des Wohlwollens der hungrigen Kolonialisten. Ihren Schritten in der Regierung nachfolgend – ohne Zurückweisung, noch mit Widerwillen, ohne die Berücksichtigung der islamischen Würde (ʿizza). So breiteten sich die Erniedrigung und der Atheismus aus.

Obwohl das für sie Verpflichtende ist, ihr Wort (d. h. ihre Meinung) zu vereinen und ihre Zersplitterung zusammenzuführen, damit ihnen ein rechtgeleitetes Kalifat entstehe, das ihre Kräfte vereint und ihren Rum in Würde und Ehre zurückerobert. Allāh, der Erhabene, sagt: «Und als dein Herr zu den Engeln sprach: Wahrlich, Ich werde auf der Erde einen Kalifen einsetzen» [2:30]. Und die Engel wussten aus der Erwähnung des Kalifen, dass es unter den Menschen solche gibt, die die Grenzen Allāhs überschreiten, sodass über sie ein Kalif eingesetzt wird. Er hemmt ihre Widerspenstigkeit (gegenüber Allāh) und er vollstreckt an ihnen das Gesetz Allāhs. Und die Aufgabe des Kalifen ist die Verwirklichung der Gesetze Allāhs. Allāh, der Erhabene, sagt: «O Dāwūd, Wir haben dich zu einem Kalifen auf der Erde gemacht. So richte zwischen den Menschen mit der Wahrheit» [38:26]. Und der Erhabene sagt: «Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten» [2:124]. So deutete dies und jenes darauf hin, dass der Kalif der Sharʿī-Aufseher über die Begradigung des Schiefen und die Verteilung der Gerechtigkeit ist. So ist die bloße Abstammung nicht ausreichend in der Übernahme des Bundes, ohne die Macht zur Durchsetzung der Gerechtigkeit und der Beseitigung der Ungerechtigkeit.

Und das Bedingen Abū Ḥanīfas der Erlaubnis des Befehlshabers der Gläubigen (amīr al-muʾminīn) zur Gültigkeit des Freitagsgebetes – gemäß der fortgesetzten Überlieferung von jener Praxis – ist gestützt auf eine erhabene Sharīʿa-Politik. Und es ist die Sündhaftmachung der (gesamten) Umma, wenn über sie ein Freitag vergeht, ohne den Treueeid (baiʿa) an einen Kalifen, der die Befehlsgewalt nach dem Tod eines (vorherigen) Kalifen übernimmt. Zur Warnung vor der Herrschaft des Chaos und der Ausbreitung der Fitan, wenn der Sitz des Kalifats frei bleibt von dem, der es mit Kompetenz übernimmt (und) die Lage rettet. Wenn sie sich nicht zu jenem beeilen, wird jeder Schreier jemanden, der ihm folgt, finden, sodass die Ordnung zerbrochen wird, der Schaden sich ausbreitet und die Erniedrigung alles erfasst. So gehen das Ackerland (Metapher) und die Nachkommenschaft zugrunde.

Und dies ist, was ich an Antwort habe. Und Allāh weiß über das Richtige (immer) am besten.

Verfasst von Muhammad Zāhid al-Kawtharī.
Vertreter der islāmischen Sheikhbehörde im ehemaligen Osmanischen Staat.
Am 8. Rajab (al-Fard; Beiname des Rajab) Jahr 1369 هـ (April 1950 م).

Arabisch:

حكم محاولة فصل الدين عن الدولة
بسم الله الرحمن الرحيم

الحمد لله رب العالمين، وصلى الله على سيدنا محمد وآله وصحبه أجمعين. أما بعد فقد ورد من بعض العلماء ا لأفاضل فى حلب الشهباء استفتاء يسألنى فيه عن حكم شرع الله فى مسلم يطالب حكومته فى بلد إسلامى عريق فى الإسلام بإبعاد النص على أن <دين الدولة الرسمى هو الإسلام> عن دستور تلك الحكومة، إحلالا للأحكام الوضعية اللادينية محل أحكام شرع الله؟ ويسألنى فيه أيضا عن حكم الشرع الأغر فى مسلم يكون سببا لاستفحال ذلك الشر بسكوته عن تأييد الحق فى هذه الكارثة، وفى هذا الخطر الداهم؟

فأقول مستعينا بالله جلت قدرته: إن هذه هى أدهى الدواهس وأعظم المصائب يذوب لهولها قلب كل مؤمن صادق الإيمان، ولا سيما فى مثل بلاد الشام التى لها ماض مجيد فى خدمة الإسلام . . فالمسلم إذا طالب بمثل ذلك فى سلامة عقله، يجرى عليه حكم الردة فى بلد يكون فيه الإسلام نافذ الأحكام، وفى غيره يهجر هذا المطالب هجرا كليا فلا يكلم ولا يعامل فى أمر أصلا حتى تضيق عليه الارض بما رحبت ويتوب وينيب

وقد دلت نصوص الكتاب والسنة على أن دين الإسلام جامع لمصلحتى الدنيا والآخرة ولأحكامهما دلالة واضحة لا ارتياب فيها، فتكون محاولة فصل الدين من الدولة كفرا صارخا منابذا لإعلاء كلمة الله، وعداء موجها إلى الدين الإسلامى فى صميمه، ويكون هذا الطلب من هذا المطالب إقرار منه بالانبتار والانفصال فيلزمه بإقراره، فنعده عضوا مبتورا من جسم جماعة المسلمين وشخصا منفصلا عن عقيدة أهل الإسلام، فلا تصح مناكحته ولا تحل ذبيحته لأنه ليس من المسلمين ولا من أهل الكتاب

وقد عد الصديق الأكبر الذين حاولوا إبعاد حكم جباية الزكاة عن الأحكام التى تنفذها الحكومة فى سبيل الارتداد، حتى عاملهم معاملة المرتدين من سبى وقتل، وأجمعت الصحابة رضوان الله عليهم أجمعين على موافقته بعد أن توقف بعضهم بعض توقف ثم شرح الله صدره لما شرح له صدر أبى بكر، قال الله تعالى

«وَمَا أَرْسَلْنَا مِن رَّسُولٍ إِلَّا لِيُطَاعَ بِإِذْنِ اللَّهِ ۚ وَلَوْ أَنَّهُمْ إِذ ظَّلَمُوا أَنفُسَهُمْ جَاءُوكَ فَاسْتَغْفَرُوا اللَّهَ وَاسْتَغْفَرَ لَهُمُ الرَّسُولُ لَوَجَدُوا اللَّهَ تَوَّابًا رَّحِيمًا ‎﴿٦٤﴾‏ فَلَا وَرَبِّكَ لَا يُؤْمِنُونَ حَتَّىٰ يُحَكِّمُوكَ فِيمَا شَجَرَ بَيْنَهُمْ ثُمَّ لَا يَجِدُوا فِي أَنفُسِهِمْ حَرَجًا مِّمَّا قَضَيْتَ وَيُسَلِّمُوا تَسْلِيمًا»

فيكون من لا يرضى بقضاء الإسلام خارج عن عقيدة الإسلام منفصلا عن جماعة المسلمين، وقال جل جلاله: «أَفَتُؤْمِنُونَ بِبَعْضِ الْكِتَابِ وَتَكْفُرُونَ بِبَعْضٍ ۚ فَمَا جَزَاءُ مَن يَفْعَلُ ذَٰلِكَ مِنكُمْ إِلَّا خِزْيٌ فِي الْحَيَاةِ الدُّنْيَا ۖ وَيَوْمَ الْقِيَامَةِ يُرَدُّونَ إِلَىٰ أَشَدِّ الْعَذَابِ ۗ وَمَا اللَّهُ بِغَافِلٍ عَمَّا تَعْمَلُونَ»

فيكون الكفر ببعض الكتاب كفرا بالجميع ناقلا عن الملة نعوذ بالله من الحور بعد الكور، وقال على كرم الله وجهه: «ما ترك الناس شيئا من أمر دينهم لاستصلاح دنياهم إلا فتح الله عليهم ما هو أضر منه»

وأما الساكت من أهل الشأن عن تأييد الحق مثل تلك الكارثة فإنما هو شيطان أخرس ورد لأهل الردة

وتعلل بعضهم فى ذلك بحقوق الأقليات من أهل الكتاب يدل على مبلغ جهل هذا المتعلل بالحقوق التى منحها الإسلام لذوى العهد الأوفياء بعهودهم. وأى دستور أرعى لحقوق الأقليات الدينية والعنصرية من دستور الشرع الأغر القائل: «دعوهم وما يدينون» و «لهم مالنا وعليهم ما علينا» – مالم يخونوا العهد – وقد قال النبي ص: «من آذى ذميا فأنا حجيجه يوم القيامة»

وقد سجل التاريخ بحروف من الذهب انباءتفيد مبلغ تمتع أهل الذمة بالعدل الباهر فى حكم الإسلام فى عهد الدول الكبيرة الإسلامية فضلا عن عهد الدويلات الإسلامية الصغيرة . . وقد وعى الواعون أن كبار المحامين من نواب اهل الكتاب فى البرلمان العثمانى كانوا صاحوا بلسان واحد قائلين: «إنا نرضى بأحكام الإسلام فى ذوى العهد بكل ارتياح، ولكن لا نرضى مما يحاول الحزب القائم أن يفرضه علينا من عنده» كما يظهر من محاضر الجلسات الأول للبرلمان المذكور عند مذاكرة حقوق الأقليات فى أوائل إعلان الدستور العثمانى، وكانت جلسة فقهية صاخبة

والوزاع الشرعى كان يوقف الحكام عند حدرد العدل فى الدول الإسلامية، وتخطى بعض المتغلبة تلك الحدود فى بعض الأزمان شذوذ شخصى لا يوصم به إلا ذلك الشاذ فلا يبنى عليه حكم عام، فمتى ساد الإسلام فقد ساد العدل فى الأحكام، من غيرأن يلحق بأحد أى ضيم، وتكون الرعايا كلها سواسية فى نيل العدل، من غير فرق بين المسلم وغيره فى باب العدل. فلا يكون مصدر تلك المطالبة إلا إلحادا فى النفس منطويا على نبذ الأديان كلها

وما كنا نسمع مثل تلك النعرة قديما حينما كانت الخلافة قائمة فيكون مبدأ هذا الفساد المتسرب إلى الجماعة زوال الخلافة من الوجود من غير اهتمام بإحيائها من جديد، مع أنها أقدم شرع شرعه الله للمجتمع البشرى من غير أن يطرأ عليها النسخ فى زمن من الازمان، حتى استمرت الخلافة قائمة مدى الدهور، إلى أن أزالتها من الوجود يد أثيمة استخفت الأقوام فأطاعوها، إلى أن أصبحت بعض الدويلات الإسلامية تتسابق فى خطب ود جياع المستعمرين، مترسمين لخطاهم فى الحكم من غير تعزر ولا تقزز غير حاسبين حساب العزة الإسلامية، فشمل الذل والإلحاد

مع أن المحتم عليهم أن يجمعوا كلمتهم ويلموا شعثهم لتكون لهم خلافة رشيدة تجمع قواهم وتستعيد مجدهم فى عزة وكرامة، قال الله تعالى: «وَإِذْ قَالَ رَبُّكَ لِلْمَلَائِكَةِ إِنِّي جَاعِلٌ فِي الْأَرْضِ خَلِيفَةً». وقد علم الملائكة من ذكر الخليفة أن البشر يكون فيهم من يتخطى حدود الله حتى يولى عليهم خليفة يكبح جماحهم وينفذ فيهم حكم الله، وشأن الخليفة هو تنفيذ أحكام الله. قال الله تعالى: «يَا دَاوُودُ إِنَّا جَعَلْنَاكَ خَلِيفَةً فِي الْأَرْضِ فَاحْكُم بَيْنَ النَّاسِ بِالْحَقِّ» وقال تعالى: «لَا يَنَالُ عَهْدِي الظَّالِمِينَ» فدل هذا وذاك على أن الخليفة هو المشرف الشرعى على تقويم الأود وتوزيع العدل، فلا يكون النسب المجرد كافيا فى ولاية العهد بدون القدرة على إقامة العدل وإزالة الظلم

واشتراط أبى حنيفة إذن أمير المؤمنين فى صحة صلاة الجمعة – على توارث العمل بذلك – مستند إلى سياسة شرعية عالية، وهى تأثيم الأمة إذا مضت عليهم مدة جمعة من غير بيعة لخليفة يتولى الأمر بعد وفاة خليفة، حذرا من سيادة الفوضى واستفحال الفتن عندما يخلو مقام الخلافة عمن يتولى بجدارة تنقذ الموقف، فإذا لم يبادروا إلى ذلك يجد كل ناعق من يتابعه فينخرم النظام ويعم الخلل ويشمل الذل فيهلك الحرث والنسل

وهذا ما عندى من الجواب، والله اًعلم بالصواب

كتبه محمد زاهد الكوثرى
وكيل المشيخة الإسلامية فى الدولة العثمانية سابقا
فى ٨ من رجب الفرد سة ١٣٦٩

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