Scheinargument: Die Herrschaft von Najāshī / Aṣḥamah
Die Beweise aus Qur’an, Sunnah und von den klassischen Gelehrten für die Unschuld von Najāshī/Najaschi/Aṣḥamah/Ashamah (رحمه الله).
Von Jābir (رضي الله عنه): »Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte als Najāshī starb: Heute ist ein rechtschaffener Mann gestorben, so steht auf und betet (das Totengebet in Abwesenheit des Toten) über euren Bruder Aṣḥamah«
[Ṣaḥīḥ al-Bukhārī, Buch 63, Hadith 102]
Diese Überlieferung ist ein Beweis, dass Najāshī als rechtschaffener Muslim gestorben ist und dass er weder im Zustand des Fisq, noch im Zustand des Kufr gestorben ist. Wer auch immer ihm vorwirft er habe Fisq oder Kufr begangen, widerspricht dem Hadith, denn hier wird er als Ṣāliḥ, also rechtschaffen, und als Muslim bezeichnet. Beides Dinge die dem Fisq und dem Kufr widersprechen.
Und der Prophet (صلى الله عليه وسلم) spricht weder unüberlegt, noch aus eigener Begierde. Er spricht mit der Offenbarung. Allāh sagt im Qurʾān, sinngemäß:
Noch spricht er (der Prophet) aus Begierde. Vielmehr ist es eine Offenbarung, die (ihm) eingegeben wird.
[Sure 53, Vers 3-4]
Wenn der Prophet (صلى الله عليه وسلم) also über Najāshī das bestätigt, dann ist Allāh damit zufrieden.
Najāshī starb, während ihn nicht alle Rechtsurteile, die herabgesandt wurden, erreichten. Und hat nur das etablieren können von der Scharia, was ihn erreichte, auch wenn es wenig war. Man kann Najāshī nicht vorwerfen, er habe nicht nach etwas gehandelt, wovon er keine Kenntnis erlangen konnte. Allāh sagt im Qurʾān, sinngemäß:
Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.
[Sure 2, Vers 286]
Imām at-Tabarī erklärt die Begebenheit als das Totengebet in Abwesenheit des Toten für Najāshī vom Propheten (صلى الله عليه وسلم) verrichtet wurde. So gab es einige Leute, und nach einigen Mufassirūn waren Heuchler darunter, die ihre Stimme erhoben haben über diese Angelegenheit, die darüber geredet haben und über Najāshī schlecht geredet haben. So überliefert Imām at-Tabarī:
Qatāda sagte: Sie sagten (diese Leute): „Er (Najāshī) betete nicht zur (Richtung) Qiblah“. So offenbarte Allah:
»Allāh gehört der Osten und der Westen; wohin ihr euch auch immer wendet, dort ist das Wajh Allāhs« [Sure 2, Vers 115]
Najāshī hat also nicht die aktuelle Gebetsrichtung erreicht und er wurde gemäß dieser Aussage dafür entschuldigt. Wenn er nicht das Wissen erreichen kann und einen Auftrag hat zu bleiben, wo er ist, was soll er dann machen?
Allah sagt in Sure 3 Vers 199, sinngemäß:
Und unter den Leuten der Schrift gibt es wahrlich manche, die an Allāh Īmān machen und (an) das, was zu euch (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, und was zu ihnen (selbst) herabgesandt worden ist. Dabei sind sie Unterwürfig vor Allāhs und verkaufen nicht die Zeichen Allāhs für einen geringen Preis.
[Sure 3, Vers 199]
Sämtliche Mufassirūn erwähnen unter diesem Vers, dass damit Najāshī gemeint ist und dass dieser Vers über die Begebenheit, die ich vorhin erwähnt hätte, als die Leute über ihn nach seinem Tod schlecht geredet hatten, offenbart wurde.
Imām al-Qurṭubī erwähnt, dass die Meinung, dass damit Najāshī gemeint ist, die Meinung von: Jābir bin ʿAbdullāh, Anas ibn Mālik, Ibn ʿAbbās, Qatāda und Ḥasan al-Baṣrī war. Und ähnliches oder gleiches wird von Imām at-Tabarī, Ibn Kathīr, al-Baydāwī, as-Suyūṭī, al-Māwardī, al-Baghawī, Ibn ‚Atiyya, Ibn Juzayy, ʿIzz ʿAbd as-Salām und weiteren.
Allāh bestätigt also hier, dass Najāshī den Īmān an Ihn gemacht hat, und an sowohl den Qurʾān, und damit auch die Aḥkām darin, als auch die unverfälschten Offenbarungen zuvor. Allāh nennt Najāshī unterwürfig, was er weder über einen Fāsiq, noch über einen Kāfir gesagt hätte. Und Er sagt, dass Najāshī Seine Zeichen nicht für einen geringen Preis verkauft hat, wie die Juden! Die Juden haben das was in den Thora auf Muḥammad (صلى الله عليه وسلم) hingewiesen hat geleugnet aus ihrem Nafs und Najāshī ist frei davon. Und die Juden haben, die Aḥkām von Allāh, die gegen ihr Nafs waren umgetauscht mit anderen Aḥkām und Najāshī ist genauso frei davon! Allāh hätte niemals über Najāshī gesagt, dass er Seine Zeichen nicht verkauft hat, wenn Najāshī aus seinem Nafs die Urteile Allāhs mit seinen eigenen ersetzt hätte!
Imām at-Tabarī sagt über Sure 3 Vers 199:
»Unterwürfig gegenüber Allah«
Das bedeutet: Unterwürfig gegenüber Allah im Gehorsam.
[Imām at-Tabarī, Tafsīr, Sure 3 Vers 199]
Ein Fāsiq und ein Kāfir sind beide nicht Allah unterwürfig im Gehorsam. Der Kāfir lehnt Allahs Urteile ab und etabliert sie nicht. Der Fāsiq handelt nicht, hat also keinen normalen, oder gar einen unterwürfigen, Gehorsam. Imām at-Tabarī sagt an einer anderen Stelle über diesen Vers:
„Allāh, Segensreich und Erhaben, hat das Urteil, welches Er für Najāshī bestimmt hat, als ein Urteil für all Seine Diener mit den Eigenschaften von Najāshī in ihrer Befolgung (der Scharia) gemacht“
[Imām at-Tabarī, Tafsīr, Sure 3 Vers 199]
Najāshī wurde also für seine Unterwürfigkeit und Befolgung des Islāms stets hervorgehoben. Sämtliche Scheinargumente, die Najāshī damit beschuldigen, er habe das Urteil Allāhs nicht umgesetzt, oder mit etwas nicht gerichtet was Allāh herabgesandt hat sind damit widerlegt. Die Murjiʾa behaupten es wäre Fisq und das widerspricht den Textquellen, die sie selbst versuchen für ihr Scheinargument heranzuziehen. Najāshī ist frei von dem was sie über ihn behaupten.